AGB
• Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Hier stellen wir Ihnen unsere AGB als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
Alle Downloads als .pdf, zum Lesen benötigen Sie den aktuellen adobe-reader.
Download: Stand: 03/2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
2. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
3. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
§ 2 Angebot und Abschluss
1. Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
2. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, Sicherheitsleistungen vor Belieferung bzw. Leistungserbringung zu verlangen.
3. Mündliche Erklärungen unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Beauftragter werden erst bei schriftlicher Bestätigung Vertragsbestandteil.
§ 3 Beschaffenheit der Ware
1. Maßgebend für Qualität und Ausführung der Waren sind unsere Produktbeschreibung und die vom Käufer freigegebenen Ausfallmuster.
2. Hinweise auf technische Normen, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und/oder sonstige Daten dienen der
Leistungsbeschreibung und stellen nur bei individueller schriftlicher Vereinbarung Beschaffenheitsgarantien dar.
3. Geringfügige Farbabweichungen von vereinbarten Farbvorlagen oder gegenüber vorherigen Bestellungen sind technisch nicht zu vermeiden und stellen keinen Mangel dar.
4. Bei Einsatz von Sekundärrohstoffen können Schwankungen im Hinblick auf Oberflächenqualität, Farbe, Reinheit und mechanischen und chemischen Eigenschaften auftreten, die keinen Mangel darstellen, soweit sie die Funktion nicht beeinträchtigen.
5. Vor Einsatz im Lebensmittelkontakt ist der Käufer verpflichtet, unsere Produkte auf Fremdkörper und Verschmutzungen zu untersuchen und ggf. zu reinigen.
6. Technische Änderungen, welche die Funktion der Produkte nicht beeinträchtigen, sind zulässig.
§ 4 Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung
1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich und gelten vorbehaltlich rechtzeitiger Eigenbelieferung.
2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, zu dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4. Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist als eingehalten, falls sich die Versendung ohne unser Verschulden verzögert oder als unmöglich erweist.
5. Die Nichteinhaltung der Lieferzeit aufgrund höherer Gewalt, Arbeitskämpfen oder sonstiger außerhalb unseres Einflussbereichs liegender Umstände führt zu einer angemessenen Verlängerung. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten.
6. Wird die Lieferfrist durch unser Verschulden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig überschritten, und erwächst dem Käufer hieraus ein Schaden, so ist dieser unter Ausschluss weiterer Ansprüche nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Verzugsentschädigung ist auf höchstens 5% desjenigen Teils der Lieferung begrenzt, der nicht vertragsgemäß erfolgt ist. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn sich der Käufer selbst in Annahmeverzug befindet.
7. Angemessene Teillieferungen sowie zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen sind zulässig.
§ 5 Verpackung, Versand und Gefahrenübergang
1. Sofern nicht anders vereinbart, ist uns die Wahl von Verpackung, Versandweg und -mittel überlassen.
2. Die Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden von uns nicht zurückgenommen; ausgenommen sind mehrfach verwendbare Transportmittel wie Paletten oder Gitterboxen. Bei Verunreinigung oder Beschädigung der Mehrweg-Transportmittel trägt der Käufer die Instandsetzungskosten bzw. er ist uns zum Wertersatz verpflichtet, soweit eine Instandsetzung unmöglich ist.
3. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert.
4. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungen
1. Soweit nicht anders vereinbart verstehen sich unsere Angebotspreise ab Werk (EXW) ausschließlich Fracht, Verpackung, Zoll oder Einfuhrnebenabgaben zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe in EURO.
2. Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Ware ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsziele und Skonti bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
3. Als Zahlungseingang gilt die wertmäßige Erfassung des Geldes auf unserem Bankkonto.
4. Der Käufer ist nicht berechtigt, gegen unsere Forderungen mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, diese stehen rechtskräftig fest oder sind vom uns unbestritten oder anerkannt.
5. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen eigener Gegenforderungen darf der Käufer gegen unsere Forderungen nur geltend machen, wenn diese Forderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
2. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für uns sorgfältig zu verwahren und zu sichern.
3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Verkäufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
4. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
§ 8 Gewährleistung
1. Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
3. Unsachgemäße Nachbesserrungen des Käufers oder von ihm beauftragter Dritter sowie unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung oder ein ungeeigneter Lagerort führen zum Verlust der Mängelansprüche.
4. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei dem Käufer.
5. Der Käufer ist verpflichtet, uns bei der Fehleruntersuchung und Fehlerbeseitigung im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen.
6. Erweist sich eine Mängelrüge als begründet, so leisten wir nach unserer Wahl kostenlos Ersatz durch Nachbesserung oder Neulieferung oder schreiben dem Käufer den Rechnungsbetrag oder den Minderwert gut.
7. Die Nacherfüllung kann verweigert werden, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht in dem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht.
8. Weitergehende Ansprüche des Käufers irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.
§ 9 Haftung
1. Wir haften nur für Schäden wegen Rechtsmängeln, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Regelung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für Vertragsverletzungen haften wir nur in Höhe des Auftragswertes sowie für Schäden, mit denen im Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Vermögensschäden.
2. Bei Beratungen des Käufers außerhalb bestehender Vertragspflichten haften wir im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit und die Eignung des Liefergegenstandes nur bei schriftlicher Bestätigung.
§ 10 Formen und Werkzeuge
1. Soweit mit dem Käufer Preise für Formen und/oder Werkzeuge vereinbart sind, enthalten diese Preise für eine einmalige Bemusterung. Die Kosten für weitergehende Bemusterungen sowie für etwaige von dem Käufer veranlasste Änderungen gehen mangels ausdrücklich abweichender Vereinbarung zulasten des Käufers.
2. Wir bleiben Eigentümer der von uns oder einem Dritten in unserem Auftrag hergestellten Werkzeuge und/oder Formen.
3. Befinden sich die Formen und Werkzeuge in unserem Eigentum, sind wir -vorbehaltlich entgegenstehender Schutzrechte des Käufers und mangels abweichender Vereinbarung- berechtigt, diese für Drittaufträge einzusetzen.
4. Wir sind im Falle des unverschuldeten Unterganges, des üblichen Verschleißes und/oder des ordnungsgemäßen Verbrauchs der Formen und/oder Werkzeuge nicht verpflichtet, diese zu ersetzen.
5. Unsere Verpflichtung zur Aufbewahrung der Formen und/oder Werkzeuge erlischt spätestens 2 Jahre nach der letzten Teile-Lieferung aus der Form und/oder dem Werkzeug.
§ 11 Geistiges Eigentum und Schutzrechte Dritter
1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form – wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Käufer unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Käufers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
2. Der Käufer stellt den uns von allen Ansprüchen Dritter aus geistigen Eigentumsrechten frei, für den Fall, dass wir Produkte aufgrund von Zeichnungen, Modellen oder Mustern des Käufers herstellen.
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
2. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz unserer Gesellschaft oder der Sitz des Käufers.
3. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Ringoplast GmbH & Ringoplast Leubsdorf GmbH, Stand: März 2022
• Einkaufsrichtlinien
zur energieeffizienten Beschaffung
Download: Einkaufsrichtlinien
Alle Downloads als .pdf zum Lesen benötigen Sie den aktuellen adobe-reader.